ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Reportagen / Fotoshooting / Nutzungsrechte
LOCATION / ANREISE:
Bei einer Anreise von mehr als 200 KM zum Aufnahmeort, stellt der Auftraggeber eine Übernachtungs-
möglichkeit zur Verfügung. Ebenso bei Aufnahmen, die bis 24:00 Uhr nicht abgeschlossen werden können.
Die Kosten dafür übernimmt der Aufraggeber. Der Zeitaufwand für An- und Abreise zählt als Arbeitszeit, wenn
Tageshonorare ( Tag: mind. 6h - max.9h ) vereinbart wurden.
HONORAR:
Vergütungen / Honorare richten sich nach: Art, Umfang, Aufwand und Risiko der Aufnahmen und
orientieren sich an den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ( MFM ) bzw.
Bundesverband der Pressebild-Agenturen (BVPA). Auslagen / Kosten für notwendige Assistenten, Models,
sowie Mieten, Leihgebühren und Fahrtkosten werden gesondert berechnet.
NUTZUNG / NUTZUNGSRECHTE:
Für jede Nutzung, auch für Textbeiträge gilt ein einfaches Nutzungsrecht. Jede weitere redaktionelle
und / oder werbliche Nutzung ist honorarpflichtig. Der Auftraggeber / Abnehmer erhält digitale / digitalisierte
Bilddateien ( JPEG / TIFF ) Texte als PDF-Datei »Die Originale« wie: Aufnahmematerial / Aufnahmedaten
( Dias, Negative oder digitale Nativ-Raw-Dateien ) sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers
( Fotojournalisten ),und bleiben auch in seinem Besitz, ohne Anspruch auf Archivierung.
Bei Onlinenutzungen ist zusätzlich ein Link zu der Website www.hlokat.com anzubrigen.
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, verbleibt das uneingeschränkte Nutzungsrecht auch
für Textbeiträge beim Auftragnehmer ( Fotojournalisten ). Jede Nutzung bedarf eines zuvor vereinbarten
Honorars. Im Zweifelsfalle gelten die z.Z. aktuellen Honorarempfehlungen der MFM / BVPA.
URHEBER / URHEBERVERMERK:
Der Urhebervermerk ( §13 UrhG) wird stets verlangt. Dieser ist zwingend und zweifelsfrei zu jedem Bild des
Urhebers wie nachfolgend vorgegeben angezeigt, deutlich lesbar anzubringen. Dies gilt auch für Textbeiträge:
www.hlokat.com
Bei fehlendem oder falschem Urhebervermerk wird zum vereinbartem Honorar ein Zuschlag von 100%
erhobnen. Und bei Verstößen gegen das Copyright ( unerlaubtes kopieren, vervielfältigen, veröffentlichen )
wird ein Entschädigungshonorar entsprechend der Nutzung nach MFM / BVPF, eingefordert ( UrhG )
RECHT AM EIGENEM BILD:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ablichtungs- und Veröffentlichsrechte von den Personen einzuholen,
die nach §22 Kunsturherberrechtsgesetz eine Zustimmung geben oder verweigern können.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
( Gilt für Aufnahmen von und mit Einzelpersonen, die auch als solche zu erkennen sind und nicht als Beiwerk gelten )
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder
nicht vollständig entsprechen, so behalten die übrigen Teile dieser AGB ihre Gültigkeit